Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Servitek Software UG (haftungsbeschränkt) handelnd unter der Marke MonoTax Im Mediapark 5 50670 Köln E-Mail: stb@monotax.de – nachfolgend „MonoTax“ – und ihren Kunden. Kunden können Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
MonoTax erbringt kaufmännische, organisatorische, digitale und mechanisch-technische Unterstützungsleistungen. Bei steuerlich relevanten Unterlagen und Daten beschränkt sich MonoTax auf Tätigkeiten, zu deren Erbringung MonoTax nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften befugt ist. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Dienstleistungsvertrag.
MonoTax kann insbesondere folgende Leistungen übernehmen:
Digitalisierung von Belegen und Dokumenten, Erfassung bereitgestellter Daten, Sortierung und strukturierte Ablage, Dokumentenmanagement, Übertragung von Daten nach Vorgaben, Zusammenstellung von Unterlagen nach vorgegebenen Kategorien, Prüfung auf Vollständigkeit anhand vorgegebener Checklisten, Pflege bereitgestellter Stamm- und Bewegungsdaten, Vorbereitung digitaler Belegsammlungen, Bereitstellung von Unterlagen für Steuerkanzleien, technische Unterstützung bei digitalen Buchhaltungs- und Kanzleiprozessen, Schnittstellen- und Softwareunterstützung. Soweit sich MonoTax auf § 6 Nr. 3 StBerG stützt, gehören insbesondere das eigenverantwortliche Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen nicht zum Leistungsumfang.
MonoTax ist keine Steuerberatungsgesellschaft. MonoTax erbringt insbesondere keine unbefugte individuelle steuerrechtliche Beratung oder steuerrechtliche Prüfung. Soweit keine entsprechende gesetzliche Befugnis besteht, übernimmt MonoTax insbesondere nicht: die steuerrechtliche Beurteilung individueller Sachverhalte, steuerliche Gestaltungsberatung, die Entscheidung über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen,
die eigenverantwortliche Erstellung von Steuererklärungen, die eigenverantwortliche Erstellung oder Prüfung von Jahresabschlüssen, die eigenverantwortliche Erstellung einer EÜR als steuerliche Gewinnermittlung, Rechtsbehelfe gegenüber Finanzbehörden, steuerrechtliche Vertretung gegenüber Finanzbehörden. Erfordert ein Auftrag eine solche Beurteilung oder Entscheidung, muss diese durch den Kunden oder eine hierzu gesetzlich befugte Person, insbesondere einen Steuerberater, erfolgen.
MonoTax kann Privatpersonen bei der organisatorischen Vorbereitung ihrer Unterlagen unterstützen.
Der Service kann insbesondere umfassen:
Digitalisierung von Unterlagen, Sortierung und strukturierte Ablage, Zusammenstellung nach vorgegebenen Kategorien, Prüfung auf Vollständigkeit nach einer vorgegebenen Checkliste, Erstellung einer digitalen Belegsammlung, sichere digitale Bereitstellung, Vorbereitung zur Weitergabe an einen Steuerberater. MonoTax entscheidet dabei nicht, welche Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind oder wie einzelne Sachverhalte steuerrechtlich zu behandeln sind. Die Erstellung und steuerrechtliche Prüfung der Steuererklärung sind nicht Bestandteil dieses Unterlagenservices.
MonoTax kann die für einen Jahresabschluss oder eine Einnahmenüberschussrechnung erforderlichen Unterlagen organisatorisch und technisch vorbereiten. Hierzu können insbesondere Digitalisierung, Erfassung, Sortierung, strukturierte Zusammenstellung und digitale Bereitstellung der vom Kunden übermittelten Unterlagen gehören. Die steuerrechtliche Erstellung, Beurteilung oder verantwortliche Prüfung des Jahresabschlusses beziehungsweise der EÜR ist nicht Bestandteil dieses Unterlagenservices.
MonoTax kann Steuerkanzleien insbesondere bei standardisierten Backoffice-, Digitalisierungs- und Datenerfassungsprozessen unterstützen. Die fachliche steuerrechtliche Entscheidung, Prüfung und Freigabe verbleibt bei der beauftragenden Steuerkanzlei, soweit es sich um eine Vorbehaltsaufgabe handelt. Eine Prüfung oder Freigabe durch einen Steuerberater erweitert nicht automatisch den eigenen gesetzlichen Befugnisumfang von MonoTax.
Soweit MonoTax Leistungen im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung erbringt, richtet sich deren Umfang nach der jeweils bestehenden gesetzlichen Befugnis. Ohne eine weitergehende Befugnis beschränkt sich die Tätigkeit insbesondere auf Belegerfassung, Digitalisierung, Sortierung, Datenübertragung und sonstige mechanischtechnische Vorarbeiten. Weitergehende Tätigkeiten nach § 6 Nr. 4 StBerG werden nur erbracht, wenn und soweit die gesetzlichen persönlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Entsprechendes gilt für Leistungen im Bereich Lohn und Gehalt. Mechanisch-technische Erfassung, Digitalisierung und Aufbereitung bereitgestellter Lohnund Personaldaten können Bestandteil des Dienstleistungsumfangs sein. Die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen von Lohnsteuer-Anmeldungen werden von MonoTax nur angeboten und durchgeführt, wenn die Voraussetzungen des § 6 Nr. 4 StBerG erfüllt sind.
Der Kunde stellt sämtliche für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich. MonoTax ist ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, eigene Nachforschungen über fehlende Sachverhalte oder Unterlagen durchzuführen. Offensichtliche Unstimmigkeiten können dem Kunden mitgeteilt werden. Eine solche Mitteilung stellt keine steuerrechtliche Prüfung oder Beratung dar.
Der Kunde bleibt grundsätzlich für die Einhaltung gesetzlicher, steuerlicher, behördlicher und vertraglicher Fristen verantwortlich. MonoTax übernimmt eine Verantwortung für eine bestimmte Frist nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die Übernahme der betreffenden Tätigkeit gesetzlich zulässig ist.
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, eine entsprechende Auftragsbestätigung oder eine verbindliche Online-Bestellung zustande. Leistungsumfang, Preis, Abrechnungszeitraum und gegebenenfalls Vertragsdauer ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung beziehungsweise dem individuellen Angebot.
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Preise gegenüber Verbrauchern werden einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Bei Unternehmern können Preise, soweit entsprechend gekennzeichnet, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden. Rechnungen sind innerhalb der jeweils angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Die Dienstleistungen können vollständig oder teilweise digital erbracht werden. Hierzu können geeignete Dokumentenmanagement-, Buchhaltungs-, Kommunikations-, Cloud- und Kanzleisysteme eingesetzt werden. MonoTax darf geeignete Dienstleister einsetzen, soweit dies vertraglich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
MonoTax behandelt die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung verarbeitet.
Soweit MonoTax personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, wird eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
MonoTax haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt. MonoTax haftet nicht für Nachteile, die ausschließlich darauf beruhen, dass vom Kunden oder von Dritten bereitgestellte Informationen unrichtig, unvollständig oder verspätet übermittelt wurden, soweit MonoTax dies nicht zu vertreten hat.
Bei einmaligen Leistungen endet der Vertrag nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Bei Dauerschuldverhältnissen ergeben sich Laufzeit und Kündigungsfrist aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Fehlt eine besondere Vereinbarung, kann ein unbefristeter Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu, soweit gesetzlich vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Es gilt deutsches Recht.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Köln als Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Servitek Software UG (haftungsbeschränkt) – MonoTax Im Mediapark 5 50670 Köln E-Mail: stb@monotax.de mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise per E-Mail oder Brief, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können hierfür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie Ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen, soweit gesetzlich geschuldet, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir bereits während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, kann im Falle eines Widerrufs für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen ein gesetzlich vorgesehener angemessener Wertersatz geschuldet sein.
Die Struktur entspricht dem gesetzlichen Muster in Anlage 2 zum EGBGB.
An:
Servitek Software UG (haftungsbeschränkt) – MonoTax Im Mediapark 5 50670 Köln E-Mail: stb@monotax.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Das gehört unbedingt zur technischen Umsetzung. Für einen Verbraucher, der möchte, dass MonoTax vor Ablauf der 14 Tage beginnt, sollte eine separate, nicht vorangekreuzte Erklärung vorgesehen werden, sinngemäß: ☐ Ich verlange ausdrücklich, dass MonoTax bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass bei vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen mein Widerrufsrecht erlischt und dass ich bei einem Widerruf nach Beginn der Leistung gegebenenfalls Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen schulde. Außerdem gibt es inzwischen § 356a BGB: Werden Verbraucherverträge über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen, muss dort grundsätzlich eine leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion – etwa „Vertrag widerrufen“ und anschließend „Widerruf bestätigen“ – bereitgestellt und der Eingang elektronisch bestätigt werden. Das sollte bei einer Online-Bestellfunktion technisch umgesetzt und nicht nur in die AGB geschrieben werden.
Hier muss ich einen Unterschied zum übrigen Paket machen: Diese Fassung darf erst nach technischer Prüfung der tatsächlich eingesetzten Anbieter veröffentlicht werden. Die aktuelle Erklärung behauptet beispielsweise ausschließlich EU-Server, Hosting in Deutschland, keine Drittlandübermittlung und kein Tracking. Gleichzeitig erwähnt die Website WhatsApp und andere digitale Systeme. Solche Aussagen sollten nicht pauschal übernommen werden, ohne die konkrete technische Konfiguration zu prüfen.
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:
Servitek Software UG (haftungsbeschränkt) MonoTax
Im Mediapark 5 50670 Köln E-Mail: stb@monotax.de
Beim Aufruf unserer Website können technisch erforderliche Daten verarbeitet werden, insbesondere IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, aufgerufene Inhalte, Browserinformationen und technische Verbindungsdaten. Die Verarbeitung erfolgt, soweit einschlägig, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur sicheren und funktionsfähigen Bereitstellung unserer Website.
Wenn Sie uns per E-Mail, Kontaktformular, Telefon oder über andere angebotene Kommunikationswege kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen übermittelten Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Die Rechtsgrundlage richtet sich nach dem Anlass der Kontaktaufnahme und kann insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sein.
Im Rahmen der Anbahnung und Durchführung eines Vertrags verarbeiten wir insbesondere:
Kontakt- und Stammdaten, Vertragsdaten, Rechnungs- und Zahlungsinformationen, Kommunikationsdaten, vom Kunden bereitgestellte Dokumente und Unterlagen, für die jeweilige Dienstleistung erforderliche Daten. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Bei Nutzung unserer Dokumenten- und Unterlagenservices können personenbezogene Daten in den bereitgestellten Dokumenten verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs und der jeweils bestehenden datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage.
Werden personenbezogene Daten durch MonoTax im Auftrag einer Steuerkanzlei verarbeitet, richtet sich die datenschutzrechtliche Rollenverteilung nach der konkreten Leistung. Soweit MonoTax als Auftragsverarbeiter tätig wird, erfolgt die Verarbeitung entsprechend den Weisungen des Verantwortlichen und auf Grundlage eines Vertrages gemäß Art. 28 DSGVO.
Daten können – soweit für den jeweiligen Zweck erforderlich und rechtlich zulässig – insbesondere an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden:
IT- und Hosting-Dienstleister, Kommunikationsdienstleister, Software- und Cloudanbieter, Steuerkanzleien, Zahlungsdienstleister, sonstige Auftragsverarbeiter, Behörden und öffentliche Stellen bei bestehender gesetzlicher Verpflichtung.
Soweit personenbezogene Daten an Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, erfolgt dies nur unter Beachtung der Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO. Dieser Abschnitt muss nach Prüfung der konkret eingesetzten Anbieter ergänzt werden.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Nach Wegfall des Verarbeitungszwecks und Ablauf einschlägiger Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht, sofern keine andere Rechtsgrundlage eine weitere Speicherung rechtfertigt.
Für technisch erforderliche Cookies und gegebenenfalls eingesetzte externe Dienste gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen.
Nicht technisch erforderliche Dienste werden, soweit gesetzlich erforderlich, erst nach entsprechender Einwilligung aktiviert. Hier müssen die tatsächlich eingesetzten Dienste einzeln eingetragen werden.
Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf:
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen sowie Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft.
Darüber hinaus besteht das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
MonoTax setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um personenbezogene Daten entsprechend dem jeweiligen Risiko vor Verlust, Veränderung, unbefugtem Zugriff oder sonstiger unzulässiger Verarbeitung zu schützen.
Die aktuelle Startseite würde ich wesentlich klarer positionieren.
Backoffice- & Buchhaltungsservice für Unternehmen und Steuerkanzleien
Digitale Unterstützung für Buchhaltung, Lohn, Dokumentenmanagement und Kanzleiprozesse – im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse nach § 6 StBerG.
Entlastung Weniger administrative Routine und mehr Zeit fürs Kerngeschäft.
Digital Effiziente digitale Prozesse und sichere Dokumentenverarbeitung.
Flexibel Unterstützung bei laufenden Aufgaben und Auftragsspitzen.
Transparent Klare Leistungsbeschreibungen und planbare Kosten.
MonoTax ist keine Steuerberatungsgesellschaft. Steuerliche Beratung, steuerrechtliche Prüfung und Vorbehaltsaufgaben werden nicht durch MonoTax erbracht.
Digitale Vorbereitung Ihrer laufenden Buchhaltung Digitale Belegerfassung Sortierung und strukturierte Ablage Digitalisierung von Rechnungen und Belegen Erfassung bereitgestellter Daten Datenübertragung nach Vorgaben Digitale Schnittstellen zu Buchhaltungssystemen Vorbereitung der Unterlagen zur weiteren Bearbeitung Digitale Bereitstellung für Ihre Steuerkanzlei
Weitergehende Buchführungstätigkeiten werden ausschließlich im Rahmen der jeweils bestehenden gesetzlichen Befugnisse nach § 6 StBerG erbracht. Steuerliche Beratung und steuerrechtliche Prüfung sind nicht Bestandteil der Leistung. Vorläufig entfernen: „komplette Finanzbuchhaltung“, „Kontenabstimmung“, „BWA- Erstellung“, „USt-VA erstellen/übermitteln“, solange § 6 Nr. 4 nicht abschließend geklärt ist.
Vorbereitung Ihrer Lohn- und Gehaltsdaten Erfassung bereitgestellter Personalstammdaten Erfassung bereitgestellter Bewegungsdaten Erfassung von Arbeits- und Fehlzeiten Strukturierung von Lohnunterlagen Digitale Dokumentenverwaltung Datenübertragung nach Vorgaben Vorbereitung zur weiteren Lohnabrechnung Sichere digitale Bereitstellung
Die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen von Lohnsteuer-Anmeldungen werden nur angeboten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 6 Nr. 4 StBerG erfüllt sind. Das ist besonders wichtig, weil genau diese Tätigkeiten in § 6 Nr. 4 ausdrücklich genannt werden.
Vorbereitung Ihrer Unterlagen für Jahresabschluss und EÜR Digitale Erfassung Ihrer Unterlagen Sortierung und strukturierte Ablage Digitalisierung von Belegen und Nachweisen Zusammenstellung nach vorgegebenen Kategorien Prüfung auf Vollständigkeit nach Ihrer Checkliste Erstellung einer digitalen Belegsammlung Sichere digitale Bereitstellung Vorbereitung zur Weitergabe an Ihre Steuerkanzlei
Die Erstellung und steuerrechtliche Prüfung von Jahresabschlüssen, Einnahmenüberschussrechnungen und Steuererklärungen sind nicht Bestandteil unseres Unterlagenservices.
Vorbereitung Ihrer Unterlagen für die Steuererklärung Digitale Erfassung Ihrer Unterlagen Sortierung und strukturierte Ablage Digitalisierung von Rechnungen, Bescheinigungen und Nachweisen Zusammenstellung nach vorgegebenen Kategorien Prüfung auf Vollständigkeit nach Ihrer Checkliste Erstellung einer übersichtlichen digitalen Belegsammlung Sichere digitale Bereitstellung Vorbereitung zur Weitergabe an Ihren Steuerberater
Unser Unterlagenservice umfasst ausschließlich organisatorische und technische Unterstützungsleistungen. Steuerliche Beratung, steuerrechtliche Prüfung und die Erstellung der Steuererklärung sind nicht Bestandteil unserer Leistungen.
Digitale und administrative Unterstützung für Ihre Kanzlei Beleg- und Dokumentendigitalisierung Datenerfassung nach Kanzleivorgaben Dokumentenmanagement Stammdatenpflege Aufbereitung bereitgestellter Daten Vorbereitung standardisierter Unterlagen Digitale Prozessunterstützung Schnittstellenmanagement Softwareunterstützung Administrative Mandantenkommunikation nach Vorgabe
MonoTax übernimmt vereinbarte Backoffice- und Unterstützungsleistungen. Steuerrechtliche Beurteilungen, Beratungsleistungen, fachliche Entscheidungen und Vorbehaltsaufgaben verbleiben bei der hierzu befugten Steuerkanzlei. § 8 StBerG erlaubt grundsätzlich sachliche Werbung für zulässige Dienstleistungen und enthält für Tätigkeiten nach § 6 Nr. 3 und 4 besondere Regelungen.
Auf der derzeitigen Website würde ich insbesondere die Aussagen „MonoTax macht die komplette Buchhaltung“, „BWA“, „Lohnsteuer-Anmeldungen“, „USt-VA nach Ihrer Freigabe übermitteln“, „Entwürfe Einsprüche/Widersprüche“ und ähnliche Formulierungen vorläufig entfernen bzw. durch die obigen Texte ersetzen. Die bloße Prüfung oder Übermittlung durch einen Steuerberater macht eine vorgelagerte Tätigkeit nicht automatisch zulässig. Die derzeitigen Aussagen sind auf der Website noch vorhanden. Bei der Datenschutzerklärung fehlen mir für eine wirklich veröffentlichungsfertige Endfassung nur noch die tatsächlichen technischen Dienstleister. Ich würde dort nichts erfinden. Schick mir einfach die Namen, soweit verwendet, z. B. Hosting-Anbieter, WhatsApp/WhatsApp Business, Calendly, E-Mail-Anbieter, AGENDA, Lexware, DATEV, Microsoft 365/Google Workspace, Cloudspeicher, Zahlungsanbieter und Cookie-/Consent-Tool. Dann kann ich genau den letzten Datenschutzteil an die tatsächliche MonoTax-Infrastruktur anpassen.erlust, Veränderung, unbefugtem Zugriff oder sonstiger unzulässiger Verarbeitung zu schützen.