DIENSTLEISTUNGEN

nach § 6 StBerG: laufende FiBu, BWA, Lohnabrechnungen und JA/StE Belegortierung und Vorerfassung

Stärken Sie Ihre Kanzlei durch die Kooperation
mit MonoTax – rechtssicher, effizient und mandantenorientiert.

I ) Kooperationsvertrag und Berater-Zugang in AGENDA Software

– MonoTax: Macht die komplette Buchhaltung, BWA, Lohnabrechnung und erzeugt die fertigen Meldedaten und bereitet Berater-Zugang von Agenda.
– Steuerberater: Hat über Agenda-Beraterzugang (mit eigenem ELSTER-Zertifikat) Zugriff auf den Mandantenordner.
– Steuerberater: Prüft kurz und drückt auf „Übermitteln“. Formal ist er der Einreicher.
– MonoTax: erledigt 90–95 % der Arbeit, Mandant bekommt alles aus einer Hand.
-Die Abrechnung erfolgt transparent: MonoTax stellt die Rechnung an den Mandanten.
Der Steuerberater fakturiert entweder an MonoTax oder direkt an den Mandanten.

II ) Mandantenstammdaten

– MonoTax: MonoTax schließt mit dem Mandanten eine schriftliche Vereinbarung in Form eines Dienstvertrags ab. Bestandteil dieser Vereinbarung sind eine Datenschutzerklärung, eine allgemeine Vollmacht (ausdrücklich keine steuerliche Vollmacht) sowie eine Regelung zu Preisen und Vergütungskonditionen.

– Steuerberater: übernimmt entweder bereits bestehende Mandanten, die zu MonoTax transferiert wurden, oder neue Mandanten. Sämtliche steuerberatenden Tätigkeiten erfolgen nach den geltenden Vorschriften ausschließlich durch den Steuerberater. Dabei ist ausdrücklich klargestellt, dass die Übermittlung an das Finanzamt ausschließlich durch den Steuerberater selbst vorgenommen und abgeschlossen wird.

– Steuerberater und MonoTax: Die Migration der relevanten Daten, insbesondere der Stammdaten sowie der für die Mandatsführung erforderlichen Unterlagen, erfolgt in Abstimmung zwischen den Parteien. Gleichzeitig wird festgelegt, ab welchem Monat und Jahr die Backoffice-Tätigkeiten durch MonoTax übernommen werden. Die Agenda-Software wird für das betreffende Mandat vollständig eingerichtet und vorbereitet.

III) FIBU, BWL oder JA nach §6 StBerG

MonoTax
– Übernimmt die vollständige Buchhaltung, einschließlich der Erstellung der BWA und der Lohnabrechnungen.
– Erstellt die fertigen Meldedaten und richtet für den Steuerberater den Berater-Zugang in der Agenda-Software ein.
– Erledigt 90–95 % der operativen Arbeiten, sodass der Mandant sämtliche Leistungen aus einer Hand erhält.
– Stellt dem Mandanten eine transparente Rechnung für die von MonoTax erbrachten Leistungen.

Steuerberater
– Hat über den Agenda-Beraterzugang mit eigenem ELSTER-Zertifikat Zugriff auf den Mandantenordner.
– Prüft die von MonoTax vorbereiteten Meldedaten und übermittelt diese eigenverantwortlich an die Finanzbehörden.
– Gilt rechtlich und formal als der Einreicher der Meldungen.
– Stellt seine Vergütung entweder direkt MonoTax oder unmittelbar dem Mandanten in Rechnung.